Versicherungsschutz für private Haushalte
Umfassender Versicherungsschutz aus einer Hand. Sie erhalten alle wichtigen Absicherungen die ein Privathaushalt haben sollte.
TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Für Tierhalter ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung unbedingt empfehlenswert. Dieses Produkt ist speziell für Hunde- und Pferdehalter an.
Haftpflichtversicherung für Katzen und kleinere Tiere
Dringt die Hauskatze beispielsweise in den abgeschlossenen Hühnerstall des Nachbarn ein und gibt ihrem Jagdtrieb nach, wird der entstandene Schaden von der Privathaftpflichtversicherung des Besitzers erstattet. Bei größeren Tieren wie Hunden und Pferden greift diese Versicherung jedoch nicht.
Sie haben Ihren Hund oder Ihr Pferd gut erzogen, kümmern sich und vertrauen Ihrem Liebling? Auch wohlgesonnene Vierbeiner können schnell und unbeabsichtigt einen Schaden verursachen. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall oder Ihr Pferd schlägt aus und verletzt einen Menschen: Obwohl Ihr Tier der Übeltäter ist, haften Sie für den Schaden. In einem solchen Fall ist es gut, wenn Sie eine Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung haben. Mit unserer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde, Pferde und Co. genießen Sie und Ihr Tier optimalen Versicherungsschutz.
Auf den Schutz einer Privathaftpflicht sollten Sie nicht verzichten. Sie schützt Sie und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar mit enormen finanziellen Folgen. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden. Der Verursacher haftet für den Schaden mit seinem gesamten Vermögen – im Extremfall bis zum finanziellen Ruin.
Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht deshalb eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Ob Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, sichern Sie Ihr Hab und Gut mit der Hausratversicherung. Die Hausratversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend, kann jedoch im Schadensfall die Rettung in der Not sein. Denn Schäden durch Einbruch, Naturgewalten, Überspannung oder Leitungswasser können jederzeit passieren und im Ernstfall hohe Wiederbeschaffungs- oder Instandsetzungskosten nach sich ziehen, die eine gute Hausratversicherung abfedern kann. Vergleichen Sie die Tarife und entscheiden Sie selbst, welchen Schutz Sie benötigen.
Gegen einen Sturm oder Wasserrohrbruch sind Sie machtlos. Um Ihnen die finanziellen Folgen zu ersparen, gibt es die Wohngebäudeversicherung.
Was leistet die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:
Feuer
Nach einem Brand zahlt die Wohngebäudeversicherung. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß.
Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Diese Ereignisse können einen Totalschaden bedeuten.
Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Bei Sturmschäden zum Beispiel am Dach ist Windstärke 8 entscheidend. Dann gibt es ein neues Dach oder die Wohngebäudeversicherung finanziert die Reparatur des alten. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.
Leitungswasser
Platzen Wasserrohre, zahlt die Wohngebäudeversicherung Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein
Überspannung
Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Überspannung als Folge eines Blitzschlags.
GLASVERSICHERUNG Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Hausratversicherung durch eine Glasversicherung ergänzen.
Bruchschäden an Glasflächen werden in der Regel nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt – hier bedarf es entweder einer Zusatzversicherung oder einer Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes. Gebäudeverglasungen sind über die Wohngebäudeversicherung versichert, etwa wenn der Schaden durch Leitungswasser, Feuer oder einen Sturm entsteht. Handelt es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Teile, übernimmt ebenfalls die Gebäudeversicherung diesen Schaden.
Doch viel häufiger entstehen Glasschäden, weil die Balkontür zu heftig zugeschlagen wird, ein Topf auf das Kochfeld knallt oder Kinder zu wild mit dem Ball spielen. Für diese Schäden ist eine separate Glasversicherung notwendig. Nur wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung.
Bedenken Sie, dass nicht nur die Kosten für die Glasscheibe selbst anfallen, sondern auch der Ein- und Ausbau, abhängig von der Größe der Scheibe und dem Aufwand, einiges kostet. Die Prämie Ihrer Glasversicherung errechnet sich auf Basis der Wohnfläche – so erhalten Sie den Glasbruchschutz besonders einfach und unkompliziert.
Die Unfallversicherung bietet für jeden die passende Absicherung, für jeden Anspruch die optimale Leistung damit Sie die Versorgungslücke aus der gesetzlichen Unfallversicherung schließen können.
Ein Unfall kann schnell passieren. Zum Glück kommen die meisten Menschen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davon. Aber leider nicht immer. Deshalb ist die private Unfallversicherung für jeden Menschen wichtig. Die Unterstützung, die die private Unfallversicherung ermöglicht, ist vielfältig.
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird. Zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Unfallversicherung eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Rentenzahlung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.